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Stadtjugendpflege: Definition

Die Stadtjugendpflege ist Hauptamtlich auf kommunaler oder regionaler Ebene für Jugendpflege zuständig. Es handelt sich um die Förderung der Jugendarbeit nach § 11 bis 14 SGB VIII.

Ziele u.a:
Junge Menschen,
  • durch entsprechende Angebote in ihrer Entwicklung förder
  • zur Mitgestaltung und Mitbestimmung anregen (Partizipation)
  • zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstbestimmung befähigen
  • zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement hinführen
  • Auf- und Ausbau eines Netzwerks

Das Haus der Jugend ist u.a. (mit-)ausführendes Organ der zu leistenden bzw. initiierten Aktionen.

Aufgabenschwerpunkte der Stadtjugendpflege

Die Stadtjugendpflegerin

  • plant Aktivitäten und Angebote für Jugendliche in der Region
  • initiiert Gruppen und Aktionen
  • berät Gruppen und Verbände
  • koordiniert verschiedene Aktivitäten und Angebote
  • Vertritt die Belange und Interessen der Jugendlichen gegenüber politischen Gremien, in der Kommunalpolitik, Kommunalverwaltung, sowie gegenüber anderen Institutionen
  • ist verantwortlich für die dezentrale Jugendarbeit
  • eruiert externe Kooperationspartner
  • passt die Koordination/Steuerung der Jugendarbeit den Bedürfnissen junger Menschen an
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Berät und Eruiert Ehrenamtliche
  • Koordiniert verschiedene Aktivitäten/Angebote u.a. von Jugendgruppen, Trägern, Vereinen wie bei den Ferienprogrammen
  • bearbeitet die Zuschussanträge
 

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